Deutscher Anwaltverein rät zur Überprüfung des Versorgungsausgleichs

Aus aktuellem Anlass hat der Deutsche Anwaltverein geraten, die Entscheidung über den Versorgungsausgleich, der mit der Scheidung der Ehe durchgeführt wurde, einer Überprüfung zu unterziehen. Die geplanten Änderungen bei der Rente, der so genannten Mütterrente, können Auswirkungen auf die im Scheidungsverfahren ermittelten Ausgleichswerte haben.

Die Pressemitteilung des DAV ist hier im Internet zu finden:

PM 07/14 | Deutscher Anwaltverein.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

 

Hinterlasse einen Kommentar